Aufgaben

Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Erörterung der Pläne und Entgegennahme von Stellungnahmen und Anregungen

Aufstellung, Aufhebung und Änderung von Bebauungsplänen; Erörterung der Pläne und Entgegennahme von Stellungnahmen und Anregungen; Bauberatung zu geplanten Vorhaben im Bereich der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne

Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching

Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Gilching


Aufgabe der Bauleitplanung ist es, auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten und zu leiten.

Die Bauleitplanung wird unterteilt in die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan und die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne.

Aktuell laufende Bauleitplanverfahren

Bitte beachten Sie: Anregungen oder Einwände zu Planungen können nur während der Auslegungszeit schriftlich vorgebracht werden.

Auskünfte zu laufenden Bauleitplanverfahren geben: Bauamtsleiter Herr Huber 08105 3866-60, Herr Schwarzkopf 08105 3866-72, Frau Riedelsheimer 08105 3866-63

Ihr Ansprechpartner

Sonja Wastian

Bauleitplanung

Rathausplatz 1, O1.27

Tel. 08105 3866-70
Fax 08105 3866-5770