Grundsatz der Gewerbefreiheit:
„Der Betrieb eines Gewerbes ist jedermann gestattet, soweit nicht durch die Gewerbeordnung Ausnahmen oder Beschränkungen vorgeschrieben oder zugelassen sind.“
 


Gewerbedefinition:
Selbstständig ist derjenige, der einen Gewerbebetrieb in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Gefahr führt.

Selbstständig Gewerbetreibende mit einer Niederlassung in Deutschland sind gemäß § 14 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) verpflichtet

•         den Beginn der Tätigkeit

•         die Verlegung des Betriebes

•         die Veränderung oder Erweiterung der Tätigkeit und

•         die Aufgabe des Betriebes

unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige ist bei der Gemeinde zu erstatten, in dem das Gewerbe ausgeübt werden soll.
Der Empfang der Gewerbeanmeldung wird von der zuständigen Behörde innerhalb von drei Tagen bestätigt. Die Bestätigung gemäß § 15 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO), der so genannte „Gewerbeschein“, dient als Nachweis, dass der Gewerbetreibende seine Anzeigepflicht erfüllt hat.
Diese Bestätigung ersetzt allerdings nicht die Erlaubnis für die Ausübung einer erlaubnispflichtigen gewerblichen Tätigkeit.

Für eine gewerbsmäßige Tätigkeit an verschiedenen Orten außerhalb einer gewerblichen Niederlassung ist ggf. eine Reisegewerbekarte erforderlich.
Zuständig für die Erteilung einer Reisegewerbekarte ist das Landratsamt Starnberg. 


Folgende Unterlagen sind zur Gewerbeanmeldung erforderlich bzw. mitzubringen:

Einzelfirma / Einzelunternehmen:
deutsche Staatsangehörige:                      Personalausweis oder Reisepass
ausländische Staatsangehörige:               Reisepass, gültige Meldebescheinigung,
                                                                       ggf. Aufenthaltstitel
bei einer eingetragenen Firma (e. K.) aktueller Handelsregisterauszug erforderlich
Anmeldegebühr: 35,00 €


Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR):
Mindestens zwei natürliche Personen gründen ein gemeinsames Gewerbe an einem gemeinsamen Betriebssitz; jeder Gesellschafter ist anzeigepflichtig.
deutsche Staatsangehörige:                      Personalausweis oder Reisepass
ausländische Staatsangehörige:               Reisepass, gültige Meldebescheinigung,
                                                                       ggf. Aufenthaltstitel

Anmeldegebühr:   je Gesellschafter 35,00 €


GmbH:
Juristische Person; anzeigepflichtig sind GmbH und deren Geschäftsführer
Personalien des/der Geschäftsführer wichtig; aktueller Handelsregisterauszug

Anmeldegebühr: 35,00 €


OHG:
Alle geschäftsführenden Gesellschafter sind anzeigepflichtig.
deutsche Staatsangehörige:                      Personalausweis oder Reisepass
ausländische Staatsangehörige:               Reisepass, gültige Meldebescheinigung,
                                                                       ggf. Aufenthaltstitel
Gesellschaftervertrag, ggf. aktueller Handelsregisterauszug

Anmeldegebühr: je Gesellschafter 35,00 €


KG:
Jeder persönlich haftende Gesellschafter und jeder Kommanditist, welcher Geschäftsführungsbefugnis hat, sind anzeigepflichtig.
deutsche Staatsangehörige:                      Personalausweis oder Reisepass
ausländische Staatsangehörige:               Reisepass, gültige Meldebescheinigung,
                                                                       ggf. Aufenthaltstitel
Gesellschaftervertrag, aktueller Handelsregisterauszug

Anmeldegebühr: 35,00 €


AG
Juristische Person; anzeigepflichtig sind AG und deren Vorstände
Personalien des/der Geschäftsführer wichtig; Handelsregisterauszug

Anmeldegebühr: 35,00 €

 

GmbH & Co. KG
Personengesellschaft; anzeigepflichtig ist die GmbH als persönlich haftende Gesellschafterin der Co. KG
Personalien des/der Geschäftsführer wichtig; Handelsregisterauszüge (der GmbH und der GmbH & Co. KG)

Anmeldegebühr: 35,00 €


Bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten  (z. B. Vermittlung von Immobilien) benötigen wir zur Gewerbeanmeldung auch die jeweilige Erlaubnis.
 


Weitere Gebühren:
Gewerbeummeldung           25,00 €
Gewerbeabmeldung            25,00 €

Ihr Ansprechpartner

Sabine Bader

Gewerbeamt, Gaststätten, Vertretung Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Straßenverkehr

Rathausplatz 1, E.16

Tel. 08105 3866-33
Fax 08105 3866-5733