Aufgaben
Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan; Erörterung der Pläne und Entgegennahme von Stellungnahmen und Anregungen
Aufstellung, Aufhebung und Änderung von Bebauungsplänen; Erörterung der Pläne und Entgegennahme von Stellungnahmen und Anregungen; Bauberatung zu geplanten Vorhaben im Bereich der im Verfahren befindlichen Bebauungspläne
Satzungsrecht nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Flächennutzungsplan der Gemeinde Gilching
Rechtsverbindliche Bebauungspläne der Gemeinde Gilching
Aufgabe der Bauleitplanung ist es, auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB), die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke durch Bauleitpläne vorzubereiten und zu leiten.
Die Bauleitplanung wird unterteilt in die vorbereitende Bauleitplanung durch den Flächennutzungsplan und die verbindliche Bauleitplanung durch Bebauungspläne.
Aktuell laufende Bauleitplanverfahren
Bitte beachten Sie: Anregungen oder Einwände zu Planungen können nur während der Auslegungszeit schriftlich vorgebracht werden.
Auskünfte zu laufenden Bauleitplanverfahren geben: Bauamtsleiter Herr Huber 08105 3866-60, Herr Schwarzkopf 08105 3866-72, Frau Riedelsheimer 08105 3866-63