Kasse
Die KASSE erledigt alle monetären Geschäfte der Gemeinde. Gleichzeitig ist sie für die Überwachung der Zahlungseingänge aus Forderungen gegenüber Bürgerinnen und Bürger, sowie Gewerbetreibender (Gebühren und Steuern) zuständig. Als Vollstreckungsstelle ist die Kasse gesetzlich verpflichtet, Forderungen bis hin zur Entsendung von Gerichtsvollziehern und Pfändungen von säumigen Zahlern durchzusetzen. Bei wiederkehrenden Zahlungen (Steuern!) empfiehlt es sich, der Gemeinde eine Abbuchungsgenehmigung mittels SEPA – Lastschriftmandat zu erteilen. Bitte fordern Sie dieses über das Steueramt an oder online über das Bayernportal.
Sie haben eine Mahnung erhalten, obwohl ein Abbuchungsauftrag (Sepa-Lastschriftmandat) erteilt wurde?
Bitte setzen sie sich diesbezüglich mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung, um das Problem zu klären. Den Namen des Sachbearbeiters entnehmen Sie bitte der Mahnung.
Sie haben eine Frage zu Zahlungen bei Mahnungen?
Zur Beantwortung der Frage benötigen wir mehr Informationen, damit wir Ihnen weiterhelfen können. Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer PK-Nummer an die Gemeindekasse. Die PK-Nummer finden Sie auf Ihrem Bescheid oder auch Mahnung.
Vollstreckung
Bei erhalt einer Vollstreckung setzen Sie sich bitte umgehend mit dem im Schreiben erwähnten Gerichtsvollzieher in Verbindung, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eventuelle offene Fragen zu klären. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Vollstreckungsmitteilung.
Pfändung
Bei einer Pfändung wenden Sie sich bitte schnellstmöglich an die im Schreiben erwähnte Bank, um das weitere Vorgehen zu besprechen und eventuelle offene Fragen zu klären. Sie können auch direkt mit der Gemeindekasse Kontakt aufnehmen unter der Telefonnummer 08105 3866 -30, 31, 32 und das weitere Vorgehen besprechen.
Sepa Lastschriftmandat / Abbuchung
Gerne können Sie ein SEPA-Lastschriftmandat einrichten, um zukünftige Zahlungen automatisch von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Sprechen Sie dazu einfach mit einem Mitarbeiter unseres Amts für Finanzen. Auch können Sie zur Einrichtung eines Sepa Lastschriftmandats bzw. eines Abbunchungsauftrages unser Onlineverfahren über das Bayernportal nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für jeden zu zahlenden Bescheid (z.B. Hundesteuer, Kindergarten, Grundsteuer, etc.) ein separates Mandat erteilt werden muss.
Kontowechsel
Bitte informieren Sie uns umgehend über Ihre geänderten Kontodaten, damit wir Ihre Zahlungen korrekt zuordnen können. Bitte beachten Sie, dass erteilte Abbuchungsaufträge / SEPA-Lastschriftmandate neu erteilt werden müssen. Hierfür können Sie unser unser Onlineverfahren über das Bayernportal nutzen.
Bitte beachten Sie, dass für jeden zu zahlenden Bescheid (z.B. Hundesteuer, Kindergarten, Grundsteuer, etc.) ein separates Mandat erteilt werden muss.