Finanzverwaltung
Die Finanzverwaltung einer Gemeinde spielt eine zentrale Rolle bei der Organisation und Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben auf kommunaler Ebene. Diese Abteilung ist verantwortlich dafür, dass alle finanziellen Aktivitäten der Gemeinde transparent, effizient und rechtmäßig abgewickelt werden.
Sie kümmert sich um die Haushaltsplanung, Buchhaltung und Finanzkontrolle, Steuern und Abgaben sowie den Zahlungsverkehr. Zudem sorgt sie dafür, dass die finanziellen Mittel der Gemeinde sinnvoll und effektiv eingesetzt werden. Durch sorgfältige Planung, transparente Buchführung und strenge Kontrolle trägt sie wesentlich dazu bei, dass die Gemeinde ihre Aufgaben zum Wohl der Bürger erfüllen kann.
Kämmerei
Kernaufgabe der Kämmerei ist die finanzielle Verwaltung der Gemeinde bezüglich Haushaltsplanung und Jahresrechnung der Gemeinde.
Haushaltsplan
Der Haushaltsplan eines Jahres wird in Gilching zwischen Oktober und Jahreswechsel des Vorjahres aufgestellt und durchläuft in der Planungsphase die gemeindlichen Gremien Finanz- und Personalausschuss, sowie Gemeinderat. Der Haushaltsplan der Gemeinde Gilching basiert auf den strukturellen Prinzipien der Kameralistik. Er bildet die finanziellen Mittel ab, die von der Gemeinde durch Gebühren, Entgelte, Zuwendungen und Steuern innerhalb des Planungszeitraumes eingenommen werden sollen. Auf Ausgabenseite beinhaltet der Haushaltsplan sämtliche (voraussichtliche) Kosten im jeweiligen Haushaltsjahr für Personal, Sachaufwand und freiwillige Leistungen der Bereiche
- Allgemeine Verwaltung
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Schulen
- Wissenschaft, Forschung, Kulturpflege
- Soziale Sicherung
- Gesundheit, Sport, Erholung
- Bau- und Wohnungswesen, Verkehr
- Öffentliche Einrichtungen, Wirtschaftsförderung
- Wirtschaftliche Unternehmen, allgemeines Grund- und Sondervermögen
- Allgemeine Finanzwirtschaft
Den derzeit geltenden Haushaltsplan finden Sie hier.
Die Jahresrechnung beinhaltet die tatsächlichen Einnahmen und Kosten rückblickend für ein Haushaltsjahr. Sie wird jährlich durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde geprüft. Zusätzlich erfolgt alle 4-5 Jahre eine überörtliche Prüfung seitens des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes.
Haushaltsplan 2024
Den aktuellen Haushaltsplan mit Verwaltungshaushalt, Vermögenshaushalt, Finanzplan und Haushaltssatzung finden Sie hier.
Förderwesen
Der Bereich FÖRDERWESEN kümmert sich um die finanzielle Bezuschussung gemeindlicher Investitionen aus Fördermitteln des Bundes, des Landes und durch Dritte.
Steuern
Das Steueramt der Gemeinde Gilching kümmert sich um die Erhebung der kommunalen Steuern. Diese sind:
- Grundsteuer A (landwirtschaftlich genutzte Flächen)
- Grundsteuer B (bebaute, bzw. bebaubare Grundstücke)
- Gewerbesteuer
- Hundesteuer
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Auf die Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer und Gewerbesteuer hat die Gemeinde keinen Einfluss, diese werden seitens des zuständigen Finanzamtes festgelegt. Die an die Gemeinde abzuführende Steuer (Steuerbescheid) berechnet sich aus den Bemessungsgrundlagen und dem im Haushaltsplan für das jeweilige Jahr geltenden Steuer-Hebesatz. Dieser wird jährlich aufs Neue vom Gemeinderat beschlossen und in der Haushaltssatzung 2024 öffentlich bekanntgegeben.
Grundsteuer
Die aktuellen Hebesätze für Grundabgaben ab dem 01.01.2016 sind wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer:
a) 340 % für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke (Grundsteuer A)
b) 340 % für alle übrigen Grundstücke (Grundsteuer B)
Fälligkeiten:
Die Grundabgaben werden mit den zuletzt festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15. November
des laufenden Jahres fällig.
Fälligkeiten Kleinbeträge:
Am 15. August, wenn die Jahressteuer 15 € nicht übersteigt;
Am 15. Februar und 15. August des laufenden Jahres, zu je einer Hälfte des Jahresbetrages, wenn dieser 30 € nicht übersteigt.
Grundlage für die Berechnung der Grundabgaben ist die Bewertung (Meßbescheid) durch das Finanzamt Starnberg (Bewertungstabelle).
Die Grundabgabenbescheide sind Mehrjahresbescheide.
Sie haben einen Grundsteuerbescheid erhalten obwohl Haus/Wohnung/Immobilie/Grundstück nicht mehr Ihnen gehört?
Die Grundsteuer muss auch dann gezahlt werden , wenn das Haus nicht mehr dem Eigentümer gehört. Dies liegt daran, dass am 1. Januar eines jeden Jahres erst einmal derjenige Grundsteuerpflichtig ist, der im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Zwischen Grundstücksverkauf, Immobilienverkauf oder Eintragung ins Grundbuch können mitunter mehrere Monate liegen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Gemeinde unter Tel. 08105 386652. Bitte halten Sie hierfür Ihre PK-Nummer bereit.
Steuermessbetrag
Der Steuermessbetrag ist ein wesentlicher Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer. Er ist abhängig von der Bewertung des Grundstücks durch das Finanzamt Starnberg und bildet die Berechnungsgrundlage der Steuerpflicht, indem er mit dem jeweils für die Steuerart gültigen Hebesatz multipliziert wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Steueramt unter 08105 3866-52. Bitte halten Sie hierfür Ihre PK-Nummer bereit.
Gewerbesteuer
Der aktuelle Hebesatz für die Gewerbesteuer ab dem 01.01.2016 ist auf 340 % festgesetzt.
Fälligkeiten:Die Gewerbesteuer-Vorauszahlungen werden jeweils am
- 15. Februar
- 15. Mai
- 15. August
- 15 November
des laufenden Jahres fällig.
Hebesätze
Hebesatz A
340 v.H.
Hebesatz B
340 v.H.
Gewerbesteuer
340 v.H.
Hundesteuer
Die Hundesteuer in Gilching beträgt:
- für den ersten Hund 60 € pro Jahr
- für den zweiten Hund 90 € pro Jahr
- für jeden weiteren Hunde 120 € pro Jahr
- für Kampfhunde 1.023 € pro Jahr
Die Gebühr für eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beträgt 20 €.
Weitere Informationen zur Satzung für die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuer-Satzung HStS) finden Sie hier.
An- und Abmeldung eines Hundes
Für die An- und Abmeldung Ihres Hundes bitten wir Sie, unser Online-Verfahren über das Bayernportal zu nutzen (Online-Verfahren - Gemeinde Gilching, Landkreis Starnberg - BayernPortal).
Bitte beachten Sie bei Umzügen, dass Ihr Hund am bisherigen Wohnort abgemeldet und am neuen Wohnort entsprechend angemeldet werden muss.
Bei Rückfragen steht Ihnen das Steueramt gerne unter der Telefonnummer 08105 3866-52 zur Verfügung.
Feuerwehrwesen
Der Bereich Feuerwehrwesen ist für die verwaltungstechnische Betreuung der freiwilligen Feuerwehren Gilching und Geisenbrunn zuständig. Gemäß dem bayerischen Feuerwehrgesetz werden umlegbare Kosten, die bei Einsätzen der gemeindlichen Feuerwehren entstehen, den Verursachern des Einsatzes durch einen entsprechenden Kostenbescheid in Rechnung gestellt. Grundlage hierfür sind zum einen die Satzung der Freiwilligen Feuerwehr, die Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehr, sowie die Kostensatzung der Feuerwehr.
Anhörungen zu Feuerwehreinsätzen - Feuerwehrbescheid
Haben Sie Fragen zu Ihrer Anhörung oder Ihrem Feuerwehrbescheid?
Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Feuerwehrwesen in der Finanzverwaltung. Wir sind gerne telefonisch unter 08105/386684 oder per E-Mail an foehring(at)gemeinde.gilching(dot)de für Sie erreichbar.
Unfallbeteiligung oder Auslösung eines Feuerwehreinsatzes
Waren Sie in einen Unfall verwickelt oder haben Sie einen Einsatz der Feuerwehr veranlasst?
Bitte kontaktieren Sie den Fachbereich Feuerwehrwesen in der Finanzverwaltung. Wir sind gerne telefonisch unter 08105/386684 oder per E-Mail an foehring(at)gemeinde.gilching(dot)de für Sie erreichbar.
Zuschüsse und Fördermittel
Der Bereich ZUSCHÜSSE in der Gemeinde Gilching übernimmt die Sammlung, Prüfung und Auszahlung von finanziellen Zuwendungen an Dritte. Die ortsansässigen Vereine, die in den Bereichen Kultur, Brauchtum, Bildung und Sport aktiv sind, bilden das soziale Rückgrat der Gemeinde. Da die Mitgliedsbeiträge oft nicht ausreichen, um ihre Unkosten zu decken, unterstützt die Gemeinde diese Organisationen nicht nur finanziell durch Zuschüsse, sondern auch immateriell, etwa durch die kostenfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten und Grundstücken. Die Genehmigung der Anträge erfolgt durch den Finanz- und Personalausschuss sowie den Gemeinderat im Rahmen der Haushaltsplanung.
Bis wann müssen Anträge auf freiwillige Leistungen wie Fördermittel und Zuschüsse eingereicht werden?
Vereine und Organisationen, die Fördermittel und Zuschüsse von der Gemeinde Gilching beantragen möchten, müssen ihre Anträge bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres der Zuwendung bei der Finanzverwaltung einreichen. Nach der Einreichung erfolgt eine Prüfung der Anträge durch den Gemeinderat.
Antrag / Formular
Wo und wie sollen Anträge und Verwendungsnachweise für die Zuschüsse eingereicht werden?
Bitte reichen Sie Ihren Antrag und den Verwendungsnachweis für die Zuschüsse persönlich bei der Finanzverwaltung, Fachbereich Förderwesen, im ersten Stock, Zimmer O1.08 ein oder senden Sie die Unterlagen per E-Mail an foehring(at)gemeinde.gilching(dot)de.