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Amt für Renten und Soziales

Sie benötigen Unterstützung bei der Antragstellung Ihrer Rente oder haben Fragen zur Sozialhilfe?

Was erfahren Sie außerdem beim Amt für Renten und Soziales? Unten aufgeführt finden Sie einen großteil der Aufgaben.

Gerne beantworten Ihnen auch unsere Mitarbeiterinnen im Amt für Renten und Soziales Ihre Fragen persönlich.

Aufgabenbereiche - Amt für Renten und Soziales

Aufgabenbereich - Amt für Soziales
  • Sozialhilfe
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
  • Hilfe zur Pflege
  • Anträge auf Miet- und Lastenzuschuss
  • Wohngeld
  • Sozialer Wohnungsbau
  • Wohnberechtigungsscheine für öffentlich geförderten Mietwohnraum (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 Bayerisches Wohnbindungsgesetz)
  • Schwerbehindertenangelegenheiten nach SGB IX
  • Anträge auf Feststellung eines Grades der Behinderung und Feststellung von Merkzeichen
  • Anträge auf Erhöhung des Grades der Behinderung
  • Rundfunkgebührenbefreiung
  • Sozialtarif Telekom
  • Kindergeld
Aufgabenbereich - Amt für Renten
  • Rentenversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung nach SGB VI
  • Rentenberatung
  • Kontenklärungsverfahren
  • Rentenanträge
  • Regelaltersrente
  • Altersrente für langjährig Versicherte
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen
  • Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
  • Freiwillige Versicherung
  • Renten wegen Todes
  • Witwen- Witwenrentenvorauszahlung
  • Waisenrente
  • Erziehungsrente

Informationen zur Beantragung von Renten

Informationen zur Beantragung der Rente

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen bereit zu legen.

 

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde
  • Geburtsurkunde aller Kinder
  • Krankenkassenkarte und Postanschrift der Krankenkasse
    (Aufstellung der Krankenkassen ab 01.01.1995 falls ein Krankenkassenwechsel stattfand!!!)
  • Steueridentifikationsnummer
  • Rentenauskunft
  • Betriebsrente, Zusatzrente, (VBL, etc)
  • Bankverbindung: BIC und IBAN –Nummer (vergleiche Kontoauszug)
  • Nachweise über ausländische Versicherungszeiten (Arbeitsbücher, Wehrpass)
  • Ausländische Versicherungsnummern, soweit vorhanden
  • Schwerbehindertenausweis
  • Altersteilzeitvertrag
  • Name und Anschrift Ihres Arbeitgebers
  • Festsetzungsblatt bzgl. der ruhegehaltsfähige Dienstzeiten (Beamte)

Für die Rentenantragsstellung ist rechtzeitig ein Termin mit dem Amt für Renten und Soziales zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung ist vorab die Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.

Hier können Sie die benötigten Unterlagen für die Rentenantragstellung als PDF herunterladen

Informationen zur Beantragung der Rente wegen Erwerbsminderung

Zusätzlich zu den Unterlagen für die Rentenantragstellung benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Name und Anschrift Ihrer behandelnden Ärzte und vorhandene aktuelle Arztberichte
  • Beschäftigungsübersicht (chronologische Aufstellung der bisherigen Beschäftigungen mit Lohn- oder Gehaltsgruppe)
  • Krankenhaus- und Kuraufenthalte der letzten 3 Jahre
  • Diagnose welche Gesundheitsstörungen zum Rentenantrag führen alle ärztlichen Untersuchungen durch öffentliche Stellen z. B. Krankenkasse, Agentur für Arbeit oder Jobcenter

Für die Rentenantragsstellung ist rechtzeitig ein Termin mit dem Amt für Renten und Soziales zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung ist vorab die Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.

Hier können Sie die benötigten Unterlagen für die Rente wegen Erwerbsminderung als PDF herunterladen.

Informationen zur Beantragung der Hinterbliebenenrente

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen bereit zu legen.

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Familienstammbuch oder Heiratsurkunde/Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft
  • Geburtsurkunde aller Kinder
  • Sterbeurkunde Ihre Steueridentifikationsnummer
  • Ihre Rentenversicherungsnummer
  • Ihre Angaben über eigene Einkünfte (z. B. Rente, Lohn, Versorgungsbezüge, ALG, Betriebsrente, Zusatzrente, etc.)
  • Rentenanpassungsmitteilung der Verstorbenen/des Verstorbenen oder falls die/der Verstorbene noch keine Rente bezogen hat alle Rentenversicherungsunterlagen.
  • Nachweise über Berufsausbildung (Lehrvertrag, Abschluss z. B. Gesellenbrief, Facharbeiterbrief, Kaufmannsgehilfenbrief etc.) und Festsetzungsblatt über die ruhegehaltsfähigen Dienstzeiten bei Beamten
  • Bankverbindung: BIC und IBAN –Nummer (vergleiche Kontoauszug)
  • Krankenkassenkarte und Postanschrift des /der Verstorbenen und eigene Krankenkassenkarte
  • ggfs. Scheidungsurteil und Unterlagen über Unterhaltszahlung

Für die Rentenantragsstellung ist rechtzeitig ein Termin mit dem Amt für Renten und Soziales zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung ist vorab die Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.

Hier können Sie die benötigten Unterlagen für die Hinterbliebenenrente als PDF herunterladen.

Informationen zur Beantragung der Waisenrente

Zusätzlich zu den Unterlagen für die Beantragung der Hinterbliebenenrente benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Geburtsurkunde der Waise V
  • olljährige Waisen müssen den Antrag selbst stellen oder Antragsteller hat eine Vollmacht

Für die Rentenantragsstellung ist rechtzeitig ein Termin mit dem Amt für Renten und Soziales zu vereinbaren. Bei der Terminvereinbarung ist vorab die Rentenversicherungsnummer mitzuteilen.

Hier können Sie die benötigten Unterlagen für die Rentenantragstellung als PDF herunterladen.

Informationen zur Beantragung einer Sozialwohnung bzw. Wohngeld- und Lastenzuschuss

Informationen zur Beantragung einer Sozialwohnung (Wohnberechtigungsschein)

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen bereit zu legen.

  • Personalausweis/Reisepass (ggf. mit Aufenthaltstitel)
  • Heiratsurkunde (bei verheirateten Personen)
  • Nachweis über Eintragung einer Lebenspartnerschaft
  • Mutterpass bei Schwangeren
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Bescheinigung über das (Nicht-)Vorliegen von Eintragungen über das gemeinsame Sorgerecht für das Kind /die Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern im Sorgeregister des zuständigen Jugendamts
  • Scheidungsurteil mit Sorgerechtsentscheidung oder nur Sorgerechtsvereinbarung, wenn bei Geschiedenen oder getrennt Lebenden minderjährige Kinder im Antrag aufgeführt sind
  • Schulbestätigung/Ausbildungsvertrag/Immatrikulationsbescheinigung bei volljährigen Haushaltsangehörigen
  • Schwerbehindertenausweis
  • Aktueller Mietvertrag
  • Einkommenserklärung des Antragstellers, seines Ehegatten bzw. Lebenspartners mit/ohne eigenem Einkommen, sowie jedes weiteren Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen
  • Verdienstbescheinigung für Einkommen aus nichtselbständiger Tätigkeit oder entsprechende Bescheinigung des Arbeitgebers mit gleichem Inhalt
  • Rentenbescheid(e)
  • aktuell(e) Einkommensteuerbescheid(e); bei Selbständigen betriebswirtschaftliche Aufstellung (BWA)
  • Leistungsbescheide (Arbeitslosengeld-I, SGB-II [Hartz-IV], Grundsicherung [SGB-XII] jeweils mit den dazugehörigen Berechnungsblättern, Kosten der Unterkunft, Krankengeld, Elterngeld, etc.)
  • Unterhalt
  • Abfindungen
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und ähnliches

Zu beachten: Einkommensnachweise, mit Ausnahme der Rentenbescheide, dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein.

Der Antrag auf Wohnberechtigungsschein wird im Amt für Renten und Soziales ausgehändigt.

Hier können Sie die benötigten Unterlagen für die Beantragung einer Sozialwohnung (Wohnberechtigungsschein) als PDF herunterladen.

 

Informationen zur Beantragung von Wohngeld- und Lastenzuschuss

Alle folgenden Nachweise sind dem Antrag von Miet- und Lastenzuschuss beizufügen:

  • Einkommensnachweise, Bescheide über Leistungen nach § 1 Abs. 2 WoGG
  • Verdienstbescheinigung zum Antrag auf Wohngeld
  • erhöhte Werbungskosten sind laut Steuerbescheid nachzuweisen
  • aktuelle Rentenbescheide
  • Bescheide über Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz (Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe, Unterhaltsgeld etc.)
  • Nachweis über Krankengeld
  • letzter Steuerbescheid (für Selbständige/Gewerbetreibende)
     

Zusätzlich zum Antrag auf Lastenzuschuss benötigen Sie folgende Bescheide/Nachweise:

  • Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • Eigentumsnachweis, Grundbuchauszug, Kaufvertrag
  • Bescheid über Eigenheimzulage
     

In dem Wohngeldantrag sind alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert anzugeben, ohne Rücksicht auf ihre Quelle und ohne Rücksicht darauf, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Auch einmalige Einnahmen sind anzugeben.
 

Sonstige Nachweise

  • Ergänzende Erklärung für Azubis und Studenten
  • Immatrikulationsbescheinigung (Studenten)
  • BAföG-Bescheid (Studenten)
  • ergänzende Erklärung bei Mitbewohnern
  • Erklärung über monatliche Zuwendungen der Eltern während des Studiums
     

Nachweise für Einkommensfreibeträge/Familienfreibeträge

  • Krankenversicherungsnachweis
  • Nachweis über Renten- oder Lebensversicherung
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld bei Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen
  • Schwerbehindertenausweis (ggf. Nachweis über Pflegegeldzahlungen)
     

Bei ausländischen Mitbürgern ist ein Pass bzw. ein Nachweis über den Aufenthaltsstatus und die Dauer des Aufenthalts vorzulegen.

Die Anträge für Wohngeld und Lastenzuschuss werden im Amt für Renten und Soziales ausgehändigt.

Hier können Sie die benötigten Unterlagen für den Wohngeld- und Lastenzuschussantrag als PDF herunterladen.

Anträge Online auf Wohnberechtigungsschein und Wohngeld

Sonstige Informationen

Landkreispass

Mit dem Landkreis-Pass Starnberg können Berechtigte verschiedene Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Der Antrag ist beim Landratsamt Starnberg einzureichen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landratsamtes Starnberg unter Landkreis-Pass Starnberg / Landratsamt Starnberg Online (lk-starnberg.de)

 

Sozialberatung - Unterstützung von ehrenamtlichen Institutionen

Die Sozialberatung ist für Sie da, wenn Sie Unterstützung brauchen

Die Sozialberatung der Gemeinde Gilching ist für Sie da,

  • wenn Sie sich in einer Situation befinden, die Sie als besonders belastend, möglicherweise sogar als Notsituation oder Krise empfinden.
  • wenn Sie sich in einer ausweglosen Situation befinden.
  • wenn Sie Informationen benötigen oder auf der Suche nach der richtigen Anlaufstelle oder einer sozialen Einrichtung sind. 

Zögern Sie nicht, uns anzusprechen!

Gemeinsam besprechen wir Ihre aktuelle Situation und finden heraus, wie wir Sie bestmöglich unterstützen können.

Ihre erste Anlaufstelle für alle sozialen Anliegen

Die Sozialberatung der Gemeinde Gilching ist Ihre erste Anlaufstelle bei

  • Existenzsorgen und finanziellen Notlagen 
  • Konflikten in der Familie oder Partnerschaft
  • Erziehungsproblemen mit Kindern und Jugendlichen
  • Fragen zur Versorgung im Alter
  • Krankheitsbedingten Herausforderungen 
  • Einsamkeit und fehlender sozialer Anbindung
  • Drohender Arbeitslosigkeit oder Wohnungslosigkeit

Die Sozialberatung der Gemeinde Gilching unterstützt Sie gerne, wenn Sie Hilfe im Umgang mit Behörden benötigen oder Fragen zu Ihren gesetzlichen, insbesondere sozialrechtlichen Ansprüchen haben.

Hilfe in schwierigen Lebenslagen: Wir sind an Ihrer Seite

Die Sozialberatung der Gemeinde Gilching hilft,

  • wenn Sie Ihr Einkommen verloren, Stress bei der Arbeit oder Probleme mit unbezahlten Rechnungen haben.
  • wenn Sie in einer Trennung oder Scheidung stecken.
  • wenn es Schwierigkeiten zu Hause oder in der Schule gibt.
  • wenn Sie unter einer plötzlichen Krankheit leiden, pflegebedürftig oder einsam sind.

Die Sozialberatung hilft Ihnen, Ihre Situation zu stabilisieren und zu verbessern.

Bei Bedarf vermitteln wir Sie auch an besondere Fachdienste, soziale Einrichtungen, Selbsthilfegruppen oder Vereine.

Sozialberatung: Individuelle Unterstützung, die wirklich hilft

Die Sozialberatung der Gemeinde Gilching unterstützt Sie.

Unsere Beratungsstelle ist vertraulich, das heißt, wir unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ihre Anliegen sind bei uns sicher aufgehoben.

Unsere Angebote stehen allen Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde Gilching offen – unabhängig von Alter, Nationalität, Religion oder Weltanschauung. Die Beratung ist kostenlos.

Wir sind gerne für Sie da – telefonisch oder persönlich. Melden Sie sich bei uns, um einen Termin zu vereinbaren.

Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterzuhelfen und sie kennenzulernen.

Kontakt und Sprechzeiten

Unser Ansprechpartner, Thomas Dahmen, steht Ihnen gerne zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einen individuellen Termin nach Bedarf oder besuchen Sie uns zu den festen Sprechzeiten:

  • Montags: 9:30 – 11:30 Uhr
    im Rathaus Gilching
    (außer während der Schulferien)
  • Mobil: 0176/56805339
    Telefon: 08105/3866-75
    Fax: 08105/3866-59
  • E-Mail: dahmen@gemeinde.gilching.de
    E-Mail: info@gemeinde.gilching.de
Flyer: Sozialberatung - Unterstützung von ehrenamtlichen Institutionen

Sozialberatung - Unterstützung von ehrenamtlichen Institutionen

Ihre Ansprechpartner*innen

Sabine Sedlmair

Amt für Renten und Soziales

Rathausplatz 1, E.12

Tel. 08105 3866-37
Fax 08105 3866-5737

Ilka Debus

Amt für Renten und Soziales

Rathausplatz 1, E.13

Tel. 08105 3866-28
Fax 08105 3866-5728